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Kinderchorleitung
Ausbildung für nebenberufliche Kirchenmusiker/innen


Voraussetzungen





Inhalt



Unterricht







Abschluss



Gebühren




Kontakt /Beginn



Beauftragte für
Fragen der
Kinderchorarbeit
Mindestalter 15 Jahre
sicheres Spielen eines Harmonie- oder Melodieinstrumentes
gut geführte Sprech- und Gesangsstimme
Notenkenntnisse


3-jährige Ausbildung mit qualifiziertem Einzel- und Gruppenunterricht
sowie Intensivphasen


Liedbegleitung und Musiktheorie (Einzelunterricht)
Dirigieren (im Rahmen der C-Ausbildung)
Klavierspiel
einmal jährlich: Kirchenmusikalische Werkwoche
Wochenende Musikalische Früherziehung
Hospitationsphasen bei exemplarischen Kinderchören


Prüfungen in Kinderchorleitung, Singen, Liedbegleitung, Liturgik,
Gehörbildung, Musiktheorie, Klavierspiel


35 Euro monatlich per Lastschrift
37 Euro monatlich per Einzelüberweisung oder Dauerauftrag
(Stand Dezember 2009)


Anmeldung im September / Oktober beim zuständigen Bezirkskantorat
Ausbildungsbeginn: 1. Dezember


Kantor Markus Mackowiak
Marienstraße 8
79761 Waldshut
Tel.: 07751 / 8314118
eMail:

Kantorin Priska Schöner
Malzenbühnd 3
77855 Achern
Tel.: 07841 / 6309237
eMail: